Grundsätzlich bildet die Bemessungsgrundlage für die nachstehend aufgeführten Abgaben-Prozentsätze entweder der im Kaufvertrag festgehaltene oder aber der vom Finanzamt bestimmte Verkehrswert (Αντικειμενική αξία) der Immobilie, je nachdem welcher von beiden höher liegt! Ausgenommen davon ist unsere Makler-Provision; ihr wird der reale Kaufpreis zugrunde gelegt.
Bei den anfallenden Kaufnebenkosten handelt es sich im Einzelnen um:
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