Kaufnebenkosten

beim Immobilienerwerb in Griechenland
(Stand: Mai 2018. Alle Angaben unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)  

Grundsätzlich bildet die Bemessungsgrundlage für die nachstehend aufgeführten Abgaben-Prozentsätze entweder der im Kaufvertrag festgehaltene oder aber der vom Finanzamt bestimmte Verkehrswert  (Αντικειμενική αξία) der Immobilie, je nachdem welcher von beiden höher liegt!   Ausgenommen davon ist unsere Makler-Provision; ihr wird der reale Kaufpreis zugrunde gelegt.

Bei den anfallenden Kaufnebenkosten handelt es sich im Einzelnen um:

  1. GRUNDERWERBSTEUER:  Sie beträgt bei Grundstücken und bei bis 31.12.2005 genehmigten und gebauten Gebäuden 3,09 % vom vertraglich festgehaltenen Kaufpreis; falls dieser jedoch niedriger ausfällt, als der vom Finanzamt bestimmte Verkehrswert, stellt letzterer die Besteuerungsgrundlage dar.  Bei ab dem 01.01.2016 genehmigten und gebauten Gebäuden als Ersterwerb fallen 24 % Mehrwertsteuer an, bei Folgeerwerb 3,09 %. Zusätzlich fällt eine GEMEINDESTEUER an; sie beträgt 3 % der oben genannten Immobilien-Erwerbssteuer.   
  2. NOTAR- UND BEURKUNDUNGSKOSTEN: Ein Notar lässt sich für seine Dienstleistung in Form einer Pauschale vergüten. Die Gebühren für Notar und Grundschuldbestellung sind im Notarkostengesetz festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Immobilienkäufer sollten in jedem Fall mit 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises rechnen. Zusätzlich übernimmt der Notar die Eintragung ins Grundbuchamt. Dafür fallen Grundbuchgebühren an, die ebenfalls in die Notarkosten einfließen. Auf das Notarshonorar fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 24 % an.
  3. ANWALTSKOSTEN:  Die Anwaltskosten können zwischen Anwalt und Mandant individuell vereinbart werden; andernfalls belaufen sie sich in der Regel auf ca. 1% des Kaufpreises. Hinzu kommen gegebenenfalls Zusatz-Kosten für Sonderleistungen. In allen Fällen fällt auf das jeweilige Honorar die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 24 % an.
  4. UNSERE MAKLER-PROVISION:  In Griechenland ist es üblich, dass ein Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer handelt, so dass beide für die Dienstleistung bezahlen müssen. Unsere Provision für jede der Parteien ist offiziell gestaffelt in folgende Einheitstarife: 2% vom realen Kaufpreis ab Kaufwert i.H.v. 100.000 € und darüber, 2.000 € Pauschale bei Kaufpreis zwischen unter 100.000 und 50.000 €, 1.500 € Pauschale bei Kaufpreis i.H.v. unter 50.000 € - oder wir stimmen mit Ihnen einen individuellen Provisionsbetrag ab. (Siehe auch Ausführungen zum Makler- und Honorarswesen in Griechenland)


Unter folgendem Link finden Sie eine beispielgebende Aufschlüsselung aller Nebenkosten anhand Kaufpreis-Annahme in Höhe von 100.000 €: www.immobilienrecht-griechenland.com. 
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