Mit uns in  guten Händen!

Wir erledigen für Sie auf Wunsch den gesamten Kaufprozess 
oder
Sie übergeben das in anwaltschaftliche Hände - wir sind mit Ihnen

Kaufabschluss-Verfahren
und dessen Vorbereitung

Sobald Sie uns gegenüber eine Zusage aussprechen, ein Immobilienobjekt Ihrer Wahl definitv erwerben zu wollen und der Verkäufer einverstanden ist, gibt es zwei Optionen für das weitere Verfahren:


Option 1:

Sie vertrauen auf uns und unseren Service, die gesamte Abwicklung zu organisieren, indem Sie uns, bzw. einem personellen Vertreter unseres Immobilienbüros einen Kaufabwicklungsauftrag unter Bevollmächtigung erteilen und gegen ein individuell zu vereinbarendes Auftragsentgelt. Mit Auftragserteilung ist eine Abschlagszahlung von 50% des Auftragsentgeltes zu entrichten für alle weiteren Schritte, welches üblicherweise die folgenden sind:

a) Wir suchen mit Ihnen ein Notariat auf, das eine Vollmacht im gewünschten Vertretungsumfang formuliert und den personellen Vertreter unseres Büros zu Ihrem Bevollmächtigten macht. Oder aber wir schicken Ihnen einen vorgefertigten Vollmachtsentwurf zu, den Sie bei einem griechischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland beglaubigt unterzeichnen. 

b)  Wir sorgen daraufhin, je nach Fall, für den Abschluss eines - wahlweise privaten oder notariellen - Vortrages zwischen Ihnen und dem Verkäufer (wobei nur eine notarielle Version rechtsgültig ist) unter Zahlung eines individuell zu vereinbarenden Abschlags auf den Kaufpreis an den Verkäufer direkt (Treuhandkonten sind in Griechenland oder zumindest in unserer Region dafür nicht geboten.) Der Abschluss eines Vorvertrages ist verbunden mit einer Abschlagszahlung auch auf unsere Maklerprovision.
So ein Vorvertrag kann auch umgangen und ein direkter Kauf-Endvertrag angesteuert und vollzogen werden, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist. Da es für einen Kaufvertrag sehr vieler Dokumente bedarf, die vom Verkäufer zu erbringen sind und manche davon mit Kosten für den Verkäufer verbunden sind, diverse noch dazu zeitlich begrenzt Gültigkeit haben, sind die meisten Verkäufer verständlicherweise nur auf eine Abschlagszahlung als Kaufgarantie hin bereit, diesen Aufwand zu betreiben.

Zu den erwähnten Abschlagszahlungen wird im Vorvertrag verankert:

  • dass der jeweilige Voranzahlungsbetrag auf die Kaufsumme voll umfänglich zurück zu erstatten ist, falls aus verkäuferseitigem Verschulden einem Endvertrag letztendlich was auch immer entgegen steht,
  • dass bei Rücktritt von der Kaufabsicht von Käuferseite dem Verkäufer ein individuell zu vereinbarender prozentualer Anteil der Anzahlungssumme als Entschädigung zustehen,
  • dass bei Rücktritt von der Kaufabsicht von Käuferseite der bezahlte Abschlag auf die Maklerprovision uns als Entschädigung in seiner vollen Höhe vorbehalten bleibt. 

c)   Wir beauftragen einen Anwalt, der die objektbezogenen Eigentumsverhältnisse überprüft um sicherzustellen, dass keine ausstehenden Belastungen vorliegen bzw. falls doch, dafür zu sorgen, dass diese in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden und vor einer Eigentumsübergabe ausgeglichen und gelöscht werden.
Diese hypothekarische Prüfung ist dem beauftragten Anwalt gesondert zu vergüten, d.h. die Kosten hierfür sind nicht Teil unseres Auftragsentgelts. 
 
d)   Wir besorgen Ihnen eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt. Hierfür ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich.

e)   Wir verhelfen Ihnen zu einem Konto bei einer örtlichen griechischen Bank. Zur Konto-Beantragung müssen Sie allerdings persönlich zugegen sein, denn die hiesigen Banken akzeptieren hierfür leider keine Vollmacht. Neben den üblichen Ausweispapieren verlangt die Bank einen aktuellen Einkommensnachweis sowie eine aktuelle Strom- oder Telefonrechnung Ihres ständigen Wohnsitzes!

f)   Wir tragen in Zusammenarbeit mit dem auserwählten Notariat die notwendigen Unterlagen zusammen, unter Zugrundelegung derer sodann der endgültige Kaufvertrag aufgesetzt werden kann.

g)   Wir sorgen Hand in Hand mit dem Notariat für die Beibringung aller nötigen Dokumente seitens aller Beteiligten den Vertragstermin im Notariat und unterzeichnen für Sie den Kaufvertrag, sofern Sie uns die Vollmacht dafür erteilt haben oder aber wir sind beim Abschluss an Ihrer Seite, falls Sie diesen doch lieber selbst herbeiführen möchten.


Option 2:

Sie kümmern sich persönlich um alles zu einem Kaufvertragsabschluss Notwendige und oder setzen einen Anwalt oder auch eine sonstige Person Ihrer Wahl dafür ein. In diesem Falle bleibt es uns gegenüber bei der reinen Vermittlungsprovision.


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