Schritt 1: Beantragung einer Steueridentifikationsnummer
Sie benötigen eine griechische Steuernummer (ΑΦΜ, genannt "A-Fi-Mi"), die für jeden, der in Griechenland eine Immobilie kauft, obligatorisch ist. Sie muss beim zuständigen Finanzamt unter Vorlage des Reisepasses beantragt werden. Der einfachste und schnellste Weg, diese Steuernummer zu erhalten, ist die Beauftragung eines Finanzbuchhalters. Er oder sie muss eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht erhalten und reicht dann den Antrag für Sie ein. Die Steuernummer wird in der Regel schon am nächsten Arbeitstag erteilt. Im Zuge dessen erhalten Sie über diesen Finanzbuchhalter auch eine Identität im elektronischen Finanzsystem, die für spätere Transaktionen erforderlich ist.
Schritt 2: Eröffnung eines griechischen Bankkontos
Sie müssen ein griechisches Bankkonto eröffnen. Die Bank wird verschiedene Dokumente verlangen (Einkommensnachweis, Nachweis des Wohnsitzes und griechische Steuernummer). Das erlangte Bankkonto können Sie dann später für die Kaufpreisentrichtung benützen, indem Sie sich am Tag der Vertragsunterzeichnung entweder einen Barscheck über die Kaufsumme ausstellen lassen, den Sie dem Verkäufer im Notariat übergeben und der auch im Vertrag verankert steht oder Sie veranlassen eine Sofortüberweisung. Das Konto ist auch für spätere automatische Stromzahlungen etc. nützlich.
Schritt 3: Anwaltliche Prüfung der Eigentumsurkunden
Sie sollten einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Grundbesitzurkunden der letzten 20 Jahre überprüft (frühere Eigentümer, eventuelle Hypotheken, anhängige Gerichtsverfahren, Forderungen, Enteignungen oder andere rechtliche Hindernisse). Dieser Vorgang wird beim Katasteramt oder im Grundbuchamt durchgeführt und nur ein Anwalt hat Recht auf Einsicht.
Schritt 4: Beauftragung eines Notars
Sie müssen ein Notariat auswählen und beauftragen, um den Abschluss des Kaufvertrags vorzubereiten. Wir raten Ihnen, das örtliche Notariat in Gythio zu wählen, mit dem wir eine langjährige und perfekte Zusammenarbeit pflegen, was eine zügige Abwicklung garantiert.
Je nach Umständen kann es ratsam sein, zunächst einen notariellen Vorvertrag abzuschließen unter einer Voranzahlung von in der Regel 10% des Kaufpreises an die Verkäuferseite (oder auch treuhänderisch an uns) und 25% unserer Vermittlungsprovision an uns.
Schritt 5: Kaufsteuerentrichtung
Bevor der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet werden kann, müssen Sie als Käufer die entsprechende Grunderwerbssteuer an das griechische Finanzministerium entrichten, nachdem Ihr Notar die Festsetzung dieses Steuerbetrags beantragt hat.
Schritt 6: Vertragsabschluss
Am Tag des endgültigen Vertragsabschlusses, der beim Notar stattfindet, werden die entsprechenden Dokumente von beiden Parteien bzw. den jeweiligen Vertretern unterzeichnet. Gleichzeitig muss der vereinbarte Preis entweder in Form eines Barschecks von der Bank oder per Sofortüberweisung per Online-Banking bezahlt werden und der Vertrag ist abgeschlossen. Gleichzeitig muss auch die Maklerprovision an uns gezahlt werden.
Der Vertrag wird dann beim Grundbuchamt hinterlegt und der Notar behält eine Kopie. Der Käufer und der Verkäufer erhalten ebenfalls beglaubigte Kopien.
Schritt 7: Grundbucheintragung
Das Notariat veranlasst in der Regel die anschließende Eintragung im Grundbuch auf den Namen des neuen Eigentümers. Der Bescheid wird in der Regel nach einigen Wochen ausgestellt. Sie müssen dann die Eintragungsurkunde bei Ihrem Notar abholen.
Schritt 8: Steuerliche Eigentumsmeldung
Gehen Sie zu Ihrem Steuerberater. Dieser erstellt eine Erklärung und leitet sie an das Finanzamt weiter. Dies sollte jedes Jahr geschehen.
Unsere Zusatz-Ratschläge:
Ratschlag 1: Bauland-Prüfung durch einen Bau-Ingenieur/Architekten
Handelt es sich bei der zu übertragenden Immobilie um ein Grundstück oder Bauland außerhalb des Bebauungsplans, sollte ein Ingenieur beauftragt werden mit einer Überprüfung, ob die Immobilie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung erfüllt.
Bei Grundstücken (mit oder ohne Gebäude) wird eine Überprüfung des topographischen Diagramms durchgeführt bezüglich Grundstücksfläche, Gebäudekoeffizient (m²), Genehmigungen des Archäologie- und Forstdienstes, besondere Landnutzungen wie Meeresküste oder Lebensraum.Ratschlag 2: Gebäude- und Inventarversicherung
Nachdem Sie Wohneigentum erworben haben, sollten Sie dieses bei einer Versicherungsgesellschaft wertadäquat versichern gegen Feuer- und Wasserschäden, gegen Einbruch etc. Eine Versicherung auch gegen Erdbebenschäden ist kostenintensiv.