c) Wir beauftragen einen Anwalt, der die objektbezogenen Eigentumsverhältnisse überprüft um sicherzustellen, dass keine ausstehenden Belastungen vorliegen bzw. falls doch, dafür zu sorgen, dass diese in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden und vor einer Eigentumsübergabe ausgeglichen und gelöscht werden.
Diese hypothekarische Prüfung ist dem beauftragten Anwalt gesondert zu vergüten, d.h. die Kosten hierfür sind nicht Teil unseres Auftragsentgelts.
d) Wir besorgen Ihnen eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt. Hierfür ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich.
e) Wir verhelfen Ihnen zu einem Konto bei einer örtlichen griechischen Bank. Zur Konto-Beantragung müssen Sie allerdings persönlich zugegen sein, denn die hiesigen Banken akzeptieren hierfür leider keine Vollmacht. Neben den üblichen Ausweispapieren verlangt die Bank einen aktuellen Einkommensnachweis sowie eine aktuelle Strom- oder Telefonrechnung Ihres ständigen Wohnsitzes!
f) Wir tragen in Zusammenarbeit mit dem auserwählten Notariat die notwendigen Unterlagen zusammen, unter Zugrundelegung derer sodann der endgültige Kaufvertrag aufgesetzt werden kann.
g) Wir sorgen Hand in Hand mit dem Notariat für die Beibringung aller nötigen Dokumente seitens aller Beteiligten den Vertragstermin im Notariat und unterzeichnen für Sie den Kaufvertrag, sofern Sie uns die Vollmacht dafür erteilt haben oder aber wir sind beim Abschluss an Ihrer Seite, falls Sie diesen doch lieber selbst herbeiführen möchten.
Option 2:
Sie kümmern sich persönlich um alles zu einem Kaufvertragsabschluss Notwendige und oder setzen einen Anwalt oder auch eine sonstige Person Ihrer Wahl dafür ein. In diesem Falle bleibt es uns gegenüber bei der reinen Vermittlungsprovision.